Hinweisgebersystem – Hintbox
Alle für unseren Verband tätigen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie unsere Geschäftspartner*innen, Lieferant*innen, Klient*innen, Angehörige usw. können Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, Richtlinien und unsere Unternehmensregeln wie zum Beispiel Hinweise auf Korruption und betrügerische Handlungen geben.
Damit entspricht der Verband den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes, kurz HinSchG, der deutschen Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Das Gesetz regelt den Schutz hinweisgebender Personen, die Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die Meldestellen weitergeben möchten. Es verbietet jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Whistleblowern.
Funktionen der Hintbox
- Sie können einfach und vertraulich Hinweise weitergeben.
- Auf Wunsch können Sie die Meldung anonym abgeben.
- Die Hinweisabgabe ist wahlweise in Textform oder auch mündlich möglich.
- Auf Wunsch ist ein persönliches Treffen des Hinweisgebers mit einem Betreuer des Meldesystems möglich.
- Sie erhalten eine Rückmeldung zum Umgang mit Ihrer Meldung und Informationen über Folgemaßnahmen.
- Das System bietet größtmöglichen Datenschutz, ist DSGVO-konform und Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Das System arbeitet mehrsprachig.
Wir gehen jedem Hinweis nach und bitten Sie deshalb, diese Anlaufstelle verantwortungsvoll zu nutzen. Betrifft Ihr Anliegen etwas, das Sie auch mit Caritas-Mitarbeitenden oder deren Vorgesetzten direkt klären können? Dann gehen Sie bitte zunächst diesen Weg.
Um Ihren Hinweis angemessen bearbeiten zu können, bitten wir darum, die Meldung so konkret wie möglich zu formulieren.